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DSGVO und KI

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Was darf in den Prompt? Datenschutzkonform mit KI arbeiten

Die Grundregel: Was ist personenbezogen?

Personenbezogene Daten gehören nicht in externe KI-Systeme – ohne rechtliche Grundlage (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse) ist die Eingabe ein Datenschutzverstoß.
Definition DSGVO Art. 4 Personenbezogene Daten Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – direkt oder indirekt.

Auch Kombinationen können personenbezogen sein: Alter + Stadt + Beruf kann eine Person eindeutig identifizieren.
Das Problem mit Cloud-KI Daten verlassen das Unternehmen Was in externe KI-Dienste eingegeben wird, landet auf Servern des Anbieters – häufig außerhalb der EU.

Viele Anbieter nutzen Prompts für Training wenn keine gesonderte Vereinbarung besteht. Das kann DSGVO-widrig sein.

Was sind personenbezogene Daten? – Beispiele

Eindeutig personenbezogen Direkte Identifikatoren Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Privatadresse, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer.
Indirekt personenbezogen Indirekte Identifikatoren IP-Adressen, Standortdaten, Kennzeichen, Kundennummern, Benutzernamen, Cookies, Gerätekennungen – alles was zur Identifizierung beitragen kann.
Besondere Kategorien Art. 9 DSGVO – höchste Schutzklasse Gesundheitsdaten, Gehalt, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische Daten, religiöse oder politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung.
Grauzone Kontextabhängig Berufsbezeichnung, Abteilung, Standort – allein oft harmlos, in Kombination mit anderen Daten können sie eine Person identifizierbar machen.

Was darf eingegeben werden?

Nicht alle KI-Nutzung ist datenschutzrechtlich problematisch – diese Eingaben sind unbedenklich:

Faustregel: Wenn der Text so formuliert ist, dass kein Mensch damit eine reale Person identifizieren könnte – ist er unbedenklich.

Was darf nicht eingegeben werden?

Personenbezogene Geschäftsdaten Kundendaten, Mitarbeiterdaten Kundendaten: Namen, E-Mails, Bestellhistorie, Vertragsdetails – selbst für interne Auswertungen gilt DSGVO.

Mitarbeiterdaten: Gehaltsabrechnungen, Krankmeldungen, Beurteilungen, Kontaktdaten.

Patientendaten: Diagnosen, Behandlungsverläufe, Krankenkassendaten – besondere Schutzkategorie.
Zugangsdaten und Secrets Credentials, Schlüssel, Zertifikate Passwörter und Hashes: Auch verschlüsselt nicht in externe Dienste eingeben.

API-Keys und Tokens: Auch wenn sie „nur" zur Demonstration gezeigt werden – sofort als kompromittiert behandeln.

Zertifikate und private Schlüssel: Können zur Übernahme von Systemen missbraucht werden.
Interne Geschäftsdaten mit Vertraulichkeitsstufe (intern, vertraulich, geheim) gehören grundsätzlich nicht in externe KI-Systeme – unabhängig vom Personenbezug.

Anonymisierung: So geht es richtig

Namen ersetzen Platzhalter verwenden Max Mustermann → Mitarbeiter-A
maria@firma.de → user@example.com
+49 30 12345678 → [TELEFON]

Konsistent bleiben: dieselbe Person immer denselben Platzhalter.
IP-Adressen Durch Symbole ersetzen 203.0.113.42 → IP-A
198.51.100.7 → IP-B

Zeitstempel dürfen bleiben – die zeitliche Reihenfolge ist für die Analyse nötig, ohne Personenbezug zu erzeugen.
Kundennummern Pseudonymisieren Kundennummer 78234 → Kunde-001

Die Zuordnungstabelle (78234 = Kunde-001) intern aufbewahren. Nur so kann die Analyse später dem echten Kunden zugeordnet werden.
Kontext prüfen Reidentifizierungsrisiko bewerten Nach der Anonymisierung prüfen: Kann man aus den verbleibenden Informationen noch auf eine Person schließen? Wenn ja – weitere Details entfernen.

Lokale KI als datenschutzfreundliche Alternative

Wenn Anonymisierung nicht möglich ist oder zu aufwendig wäre – lokale Modelle nutzen.

Warum lokal? Daten verlassen das Haus nicht Lokale Modelle (Ollama + llama3, mistral, qwen2.5) laufen auf unternehmenseigener Hardware.

Kein Datenabfluss, kein Training mit Firmendaten, kein Drittanbieter – volle Kontrolle über die Verarbeitung.

Für viele interne Aufgaben reichen kleinere Modelle völlig aus.
Einschränkungen Tradeoffs kennen Qualität: Lokale Modelle sind kleiner als GPT-4 oder Claude – bei komplexen Aufgaben weniger präzise.

Hardware: Leistungsfähige Modelle benötigen GPU-Server – Investition nötig.

Wartung: Updates, Backups, Sicherheitspatches liegen beim Unternehmen – kein Managed Service.
Hybridansatz: Unkritische Aufgaben → Cloud-KI. Sensible Daten → lokales Modell. Entscheidung anhand des Schutzbedarfs treffen.

Datenschutzverträge mit KI-Anbietern

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Pflicht bei Personenbezug Wenn personenbezogene Daten an einen Dienstleister übermittelt werden, ist nach DSGVO Art. 28 ein AVV Pflicht.

Große KI-Anbieter bieten AVVs an:
– OpenAI: Enterprise-Vertrag mit AVV
– Microsoft Copilot: über M365-Lizenz
– Anthropic Claude: API mit Datenschutzvereinbarung

Ohne AVV: keine Verarbeitung personenbezogener Daten!
Was im AVV stehen muss Mindestanforderungen Zweckbindung: Daten nur für den vereinbarten Zweck verarbeiten.

Kein Training: Prompts dürfen nicht für Modelltraining genutzt werden.

Löschpflicht: Daten nach Verarbeitung löschen.

Subunternehmer: Wer sonst noch Zugriff hat, muss benannt sein.

EU-Serverstandort oder Angemessenheitsbeschluss für Drittländer.

Interne Richtlinie: Grundregeln für Mitarbeiter

Was jeder Mitarbeiter wissen muss – einfach und klar formuliert:

Daumenregel: Würde ich diesen Text bedenkenlos auf einer Postkarte versenden? Wenn nein – nicht in externe KI.

Zusammenfassung

DSGVO-Konformität verhindert keine KI-Nutzung – sie erfordert bewusstes Handeln und klare interne Regeln.
Nächstes Kapitel

Prompt Injection

Angriffe auf KI-Systeme verstehen und verhindern